Schwimmen

Der Schwimmunterricht für die 3. Und 4. Klassen wird von den Sportlehrer*innen der Neurottschule durchgeführt. Wir freuen uns, den Kindern Spaß und Bewegung im Element Wasser vermitteln zu können.

Die Termine des Schwimmunterrichtes entnehmen Sie bitten dem Plan mit den Schwimmbadfahrtenplan, der Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Schwimmstunden zugehen wird. Damit Ihr Kind am Schwimmen teilnehmen kann, benötigen wir im Vorfeld außerdem noch eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen.

Elemente des Schwimmunterrichts sind Wassergewöhnung, Wasserbewältigung und Schwimmtechnik. Es ist nicht unser Ziel, dass die Kinder möglichst schnell eine Schwimmart erlernen. Zu Beginn geht es eher darum, den Kindern die Angst vor dem Wasser und dem Tauchen zu nehmen und ihnen verschiedene Fortbewegungs-möglichkeiten zu zeigen. Die Kinder sollen lernen, was und wie viel sie sich im Wasser zutrauen können.

Am Anfang der ersten Schwimmstunde werden Regeln und Sicherheitserfordernisse mit den Schülerinnen und Schülern wiederholt und besprochen.

Dies gehört in die Schwimmtasche:

  • Funktionelle Schwimmkleidung (Badehose, Badeanzug, Bikini) – Möglichst keine weiten Shorts und keine normalen Unterhosen!
  • Badetuch (eventuell ein Extrahandtuch für die Haare)
  • Badelatschen
  • Duschzeug
  • Bürste oder Kamm
  • Haargummi bei schulterlangem Haar (Badekappe ist hilfreich)
  • Warme Mütze (besonders im Winter, da die Haare nicht immer ganz trocken geföhnt werden können)
  • eventuell Schwimmbrille (jedoch keine Taucherbrille)
  • eventuell Föhn
  • kein Essen, keine Glasflaschen
  • eine Tüte für die nassen Sachen
  • ein Kartenspiel für die Wartezeit danach

Garderobe / Wertsachen

Wir ziehen uns in den Sammelumkleiden um und jeder verstaut alles, was nicht mit in die Schwimmhalle geht, in einem der Schränkchen.

Um Verletzungen vorzubeugen, dürfen die Kinder während des Schwimmunterrichts keine Uhren und keinen Schmuck tragen. Am einfachsten ist es, wenn diese Dinge montags ganz zu Hause bleiben oder die Kinder eine Dose zur Aufbewahrung mitbringen.

Besondere Wertsachen können auch bei den Lehrkräften deponiert werden. Für diese Gegenstände kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind aus triftigen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie es in schriftlicher Form bei den für das Schwimmen zuständigen Lehrkräften. Ihr Kind wird für den Zeitraum des Schwimmens den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.

Sollte im Anschluss an das Schwimmen kein Unterricht mehr sein, kann Ihr krankes Kind nur dann früher entlassen werden, wenn Sie dies ausdrücklich schriftlich erlauben.

Eine leichte Erkältung muss allerdings noch nicht immer ein Grund sein, um nicht am Schwimmen teilzunehmen. Gutes Abtrocknen und warme Kleidung (Mütze) schützen Ihr Kind vor einer verstärkten oder erneuten Erkältung.

Hier noch einige Tipps:

  • Besprechen Sie zuhause die Wichtigkeit des Abduschens.
  • Üben Sie das selbstständige Föhnen der Haare mit Ihrem Kind.
  • Üben Sie das Schwimmen in der Freizeit.
  • Besprechen Sie die Wichtigkeit des Einhaltens von Regeln im Schwimmunterricht und im Bus (Hin- und Rückfahrt).