Informationen zur Maskenpflicht ab 18.10.21

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

ab Montag, 18.10.21 dürfen die Masken während des Unterrichts am Sitzplatz abgesetzt werden.
Ab Klasse 5 muss sie nur noch dann getragen werden, wenn der Schüler / die Schülerin nicht am Platz sitzt.
Grundschüler*innen dürfen die Maske im Klassenzimmer grundsätzlich absetzen.
Lehrkräfte dürfen im Unterrichtsraum die Maske immer dann absetzen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5m einhalten.

Alle Schüler*innen und Lehrkräfte müssen die Maske weiterhin tragen, wenn sie sich im Schulgebäude bewegen, also auf dem Weg zur Toilette, in den Schulhof etc. Im Freien gilt weiterhin keine Maskenpflicht.

Wenn in einer Klasse der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigt, müssen an den fünf darauffolgenden Schultagen Masken getragen und täglich Schnelltests gemacht werden.

Wir freuen uns über Unterricht ohne Maske und hoffen dass es lange so bleiben kann.

Herzliche Grüße von Joachim Rumold und dem Team der Neurott-Gemeinschaftsschule